Ambulante Hilfen für junge Volljährige gem. § 41 SGB VIII
Diese Form der Hilfe zur Erziehung unterstützt den jungen Volljährigen im Alter von 18-21 Jahren bei der selbständigen Gestaltung des eigenen Lebens und bei seiner/ ihrer Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit.
Die Ausgestaltung ist in vielfältiger Form möglich.