Aufsuchende Familienberatung

Aufsuchende Familienberatung gem. § 28 SGB VIII und § 8 Abs. 3 SGB VIII

Die Aufsuchende Familienberatung richtet sich an Familiensysteme und/oder Kinder und Jugendliche die Schwellenängste haben, sich auf „Komm-Strukturen“ in der Hilfe und Beratung einzulassen und daher vorhandene Hilfeangebote nicht nutzen.

Bei der aufsuchenden Familienberatung handelt es sich um ein Beratungsangebot für Kinder, Jugendliche, Eltern und andere Erziehungsberechtigte, die bei der Klärung und Bewältigung individueller und familienbezogener Probleme und der zugrunde liegenden Faktoren, bei der Lösung von Erziehungsfragen sowie bei Trennung und Scheidung Unterstützung brauchen.

Kinder und Jugendliche, die auf Grund von familiären Konfliktsituationen wie Trennung und Scheidung eine Beratung benötigen, können die aufsuchende Familienberatung in Anspruch nehmen, ohne dass die Erziehungsberechtigten darüber Kenntnis erlangen müssen. Diese Form der Beratung darf nicht mehr als 2-3 Sitzungen umfassen. Wenn die Konfliktsituation nicht geklärt werden kann, muss eine andere Hilfe greifen.