Rückführung aus der Fremdunterbringung

Rückführung aus der Fremdunterbringung gem. §§ 33, 34 SGBVIII; in die Herkunftsfamilie gem. §§ 31, 35 SGB VIII

Die durch eine Krisensituation herbeigeführte Herausnahme des Kindes ist für alle Beteiligten immer ein großer Einschnitt. Meist ist dies der letzte Ausweg, um das Kindeswohl sicher zustellen. Gemeinsam mit den Sorgeberechtigten wird die Krisensituation analysiert und entsprechende Lösungsstrategien erarbeitet, damit sie in wiederkehrenden Krisensituationen eine Handlungssicherheit im Sinne des Kindeswohles erlangen.

Zu den Schwerpunkten der Arbeit gehört die Vorbereitung der Sorgeberechtigten, der Familie und des Kindes auf die Rückführung in die Herkunftsfamilie, die Begleitung von Urlaub und Alltagssituationen und die Begleitung der Familien nach der Rückführung.