Erziehungsbeistand

Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer gem. §30 SGB VIII

Die Erziehungsbeistandschaft richtet sich an Kinder/Jugendliche und deren Familien zur Bewältigung von Entwicklungsproblemen unter Einbeziehung des sozialen Umfeldes. Inhalte der Erziehungsbeistandschaft sind vor allem: Beziehungen zwischen Kind/Jugendlichem und Eltern, schulische Probleme, soziale Bezüge des Kindes.